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Delegation aus Gyeonggi besucht HSS Zentrale
Deutsch-Koreanischer Austausch zu Koalitionsbildungen

Eine koreanische Delegation hat, anlässlich der für Korea ungewöhnlichen Koalitionsbildung in der Gyeonggi Provinz, die HSS besucht. Dort konnten Erfahrungen ausgetauscht und wichtige Erkenntnisse gewonnen werden.

Eine Delegation der Abteilung für Koalitionsarbeit aus der Gyeonggi Provinz Verwaltung (Coalition Cooperation Division, Gyeonggi Provincial Government) besuchte, unter Führung von Abteilungsleiter Kim Neungsik, am 23.04. die Hanns-Seidel-Stiftung in München und informierte sich über das Thema "Koalitionsbildung in Deutschland und Bayern". Dr. Hirscher, Referent für Grundlagen der Demokratie, Parteientwicklung und Wahlforschung der Akademie für Politik und Zeitgeschehen der HSS, bot in seinem Vortrag einen Überblick zur Entwicklung der Koalitionsbildungen auf Bundes- und Länderebene seit Beginn der Bundesrepublik Deutschland. Als parlamentarische Demokratie begründet sich hier fast jede Regierungsbildung durch Koalition zwischen Parteien aus dem Parlament. Dieses Modell gibt es in Südkorea als präsidentielle Demokratie bisher nicht, weder auf Landes- noch Provinzebene.

Der derzeitige Gouverneur der Gyeonggi-Provinz der konservativen Partei, Nam Kyung-Pil, hat jedoch in seiner jetzigen Amtszeit den für Südkorea einzigartigen Versuch gemacht, auf Arbeitsebene eine Koalition seiner Partei mit der oppositionellen Partei zu bilden, damit auch die Meinung deren Wähler und Mitglieder berücksichtigt werden können. Vize-Gouverneur wurde ein Vertreter der oppositionellen, demokratischen Partei. Als Ergebnis dieser Einbeziehung der Opposition wurden zwei Koalitionsvereinbarungen erarbeitet, die durch die Regierung weitgehend umgesetzt werden sollten.

Da in der Gyeonggi-Provinz Mitte Juni ein neuer Gouverneur gewählt wird, war ein Anliegen der Delegation zu erfahren, wie nach dem Ende einer regierenden Koalition mit den Vorhaben eines Koalitionsvertrags in Deutschland umgegangen wird. Dr. Hirscher wies hier auf den Unterschied zwischen Koalitionsvereinbarungen und Gesetzgebung hin: eine neue Regierung würde zwar die Koalitionsvereinbarung der vorherigen Regierung nicht übernehmen, wäre jedoch über die erlassenen Gesetze der vorigen Regierung an deren Entscheidungen gebunden. Ein verabschiedetes Gesetz zu kippen sei in Deutschland ein langwieriger Prozess, sodass Beschlüsse von Koalitionen oft langfristige Auswirkungen haben.