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Bundestagswahl 2021
Bundestagswahl 2021 – Worum geht’s und wie funktioniert’s?

Am 26. September 2021 werden in Deutschland – wie alle 4 Jahre – die Mitglieder des Bundestags gewählt. Doch welche Aufgaben kommen dem Bundestag überhaupt zu, wie gestaltet sich der Wahlprozess und wie partizipieren im Ausland Lebende an der Wahl?

Quelle: Michael Kappeler/dpa

Quelle: Michael Kappeler/dpa

Die Bundestagswahl 2021

Am 26. September 2021 ist es wieder so weit: Alle vier Jahre wählen volljährige deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die Mitglieder des deutschen Bundestages. Doch wofür genau brauchen wir überhaupt den Bundestag? Die gewählten Abgeordneten sollen maßgeblich die Interessen des Volkes vertreten. Sie entscheiden beispielsweise über finanzielle Ausgaben, genehmigen Verträge mit anderen Staaten, beschließen oder ändern Gesetze, entscheiden über Bundeswehr-Einsätze, kontrollieren die Regierung und: Sie wählen die Bundeskanzlerin bzw. den Bundeskanzler. 

Quelle: BBC News

Quelle: BBC News

Der Wahlprozess

Wie werden nun diese wichtigen Volksvertreterinnen und -vertreter gewählt? Jede Wahlberechtigte bzw. jeder Wahlberechtigte verfügt über zwei Wahlstimmen, die je über die Hälfte der zu vergebenden Plätze im Parlament entscheiden. Mittels Erststimme wird eine Kandidatin bzw. ein Kandidat aus dem eigenen Wahlkreis gewählt. Insgesamt existieren in Deutschland 299 Wahlkreise. Jene Kandidatinnen und Kandidaten können durch eine Partei aufgestellt werden oder sich unabhängig selbst aufstellen. Dabei präsentieren sie Themen, die für die jeweilige Region und/ oder Partei als relevant angesehen werden. Die Person mit den meisten Stimmen erhält das Direktmandat für einen Sitz im Bundestag. So wird sichergestellt, dass im Bundestag wirklich jede Region des Landes mit Stimmen vertreten ist. Die Zweitstimmen hingegen entscheiden über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag, also darüber, wie viele Sitze einer Partei jeweils zustehen. Dabei zählen die Zweitstimmen nur, wenn eine Partei bundesweit mindestens 5% der Zweitstimmen oder in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat gewinnt. Im Gegensatz zur Erststimme werden nicht Personen, sondern Landeslisten einer Partei gewählt, auf denen die Kandidatinnen und Kandidaten stehen, die die jeweilige Partei nach Berlin schicken möchte. Dabei kommt es auf die Reihenfolge an, denn Kandidatinnen und Kandidaten werden im Verhältnis der gewonnenen Zweitstimmen nach Berlin geschickt: Wer also oben steht, kommt eher dran. Hinsichtlich der Sitzverteilung im Bundestag werden die Sitze somit zuerst an die Direktkandidatinnen und -kandidaten einer Partei vergeben, bevor die der Landeslisten folgen. Die Hälfe der Abgeordneten kommt damit per Erststimme in den Bundestag, während die Gesamtzahl der Sitze anhand der gewonnenen Zweitsitze entschieden wird. Stehen alle Abgeordneten fest, so beginnt die Regierungsbildung. Um fähig regieren zu können, werden mehr als die Hälfte aller Sitze im Bundestag benötigt, also die absolute Mehrheit. Konnte keine der Parteien mehr als 50% erreichen, schließen sich mehrere Parteien zusammen, um politische Kompromisse und damit Koalitionen zu bilden. Anschließend wählen die Abgeordneten in geheimer Wahl die Bundeskanzlerin bzw. den Bundeskanzler. Mit der Stimmabgabe zur Bundestagswahl können Bürgerinnen und Bürger also Einfluss sowohl auf die Regierungsbildung als auch auf die politische Vertretung des Landes nehmen.

Stimmzettel des Leipziger Wahlkreises

Stimmzettel des Leipziger Wahlkreises

Wählen aus dem Ausland

Auch im Ausland lebende Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben die Möglichkeit an deutschen Wahlen teilzunehmen. Dauerhaft im Ausland lebende Deutsche müssen mindestens sechs Wochen vor Wahltag einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis der Gemeinde stellen, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren. Das entsprechende Formular ist sowohl online als auch in deutschen Konsulaten und Botschaften erhältlich. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gilt zeitgleich als Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins und muss handschriftlich unterzeichnet werden. Im Anschluss werden die Briefwahlunterlagen automatisch an die angegebene Adresse übersandt. Diese müssen ausgefüllt spätestens am Wahltag bei der voradressierten Anschrift eingehen, um als Stimme gezählt werden zu können. Deutsche mit in Deutschland gemeldetem Wohnsitz müssen lediglich ihre Briefwahlunterlagen (schriftlich, als E-Mail oder persönlich) bei ihrer Gemeinde beantragen. Die deutsche Auslandsvertretung in Südkorea bietet sowohl die Übersendung der Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis vom Ausland nach Deutschland als auch die Rücksendung der Wahlbriefe aus dem Ausland an die Wahlämter in Deutschland an. Informationen und Formulare können jederzeit hier abgerufen werden.

 

Wer außerdem mehr über die Spitzenkandidatinnen und -kandidaten der Parteien erfahren möchte, dem sei das Video- und Podcast-Format Kreuzverhör ans Herz gelegt. (nur auf Deutsch)